Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Jens Tyrra, Tyrra Grafik-Design, Schützenheimweg 30, 93049 Regensburg – nachfolgend Tyrra Grafik-Design genannt - erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zustandekommen des Vertrages
Der jeweilige Einzelvertrag über Dienstleistungen von Tyrra Grafik-Design kommt mit der Gegenzeichnung des Kundenantrages durch Tyrra Grafik-Design zustande. Vertragspartner des Auftraggebers wird stets nur Tyrra Grafik-Design. Dies gilt unabhängig davon, ob diese sich zur Erbringung der Dienste einer Leistung Dritter bedient. Die Wirksamkeit des Gesamtvertrages wird von der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt.
Preise
Die Preisangebote werden in EUR (€) angegeben und verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarung zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer. Werden Leistungen über eine längere Dauer erbracht, so ist Tyrra Grafik-Design berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von sechs Wochen zu erhöhen. Geht die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinaus, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, zu dem die Preisänderung wirksam würde.
Rechnungsstellung
Die vereinbarte Vergütung wird mit Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig. Ist zur Fertigstellung eine Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, so erhöht sich der Rechnungsbetrag um eine angemessene Entschädigung, wenn der Auftraggeber die Mitwirkung nicht rechtzeitig erbringt.
Teilrechnungen
Hat die vereinbarte Leistung einen größeren, in verschiedene Teilleistungen teilbaren Umfang, so behält sich Tyrra Grafik-Design das Recht vor, frühestens nach drei Wochen Zwischenrechnungen über die bereits geleistete Arbeit auszustellen. Diese sind vorab und nach den allgemeinen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Werden Teilrechnungen nicht beglichen, oder wird Tyrra Grafik-Design eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt, so ist Tyrra Grafik-Design berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags vorläufig einzustellen. Im Falle der Nichtbegleichung einer Rechnung ist Tyrra Grafik-Design nach ausreichender Fristsetzung berechtigt, die betroffene Internetdomain zu sperren. Das Sperren und das Endsperren von Domains ist gebührenpflichtig und wird gemäß den jeweils aktuellen Leistungssätzen gesondert abgerechnet.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen. Bei Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers, ist Tyrra Grafik-Design jedoch berechtigt, eine unverzügliche Zahlung aller fälligen Rechnungen zu verlangen.
Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Korrekturen: Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Abnahme: Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Beanstandungen: Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
Haftungsausschlüsse
Tyrra Grafik-Design übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Druck, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren (Entwürfe, Reinzeichnungen, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge und Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind.
Überlassene Materialien
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt Tyrra Grafik-Design keine Haftung. Datensicherheit: Der Auftraggeber spricht Tyrra Grafik-Design von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an Tyrra Grafik-Design - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann Tyrra Grafik-Design keine Haftung übernehmen.
Inhalte
Mit der Übergabe von Quellmaterial (Texte, Grafiken, Musik, etc.) stellt der Kunde Tyrra Grafik-Design von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Rechte: Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwertungsrechte an den gesamten Projektergebnissen. Nicht enthalten ist das Recht auf Weiterbearbeitung der Projektergebnisse, auf Übertragung und Bearbeitung in anderen als den vereinbarten Medien, auf Exklusivität und auf Übertragung von Rechten an Dritte. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Überlassung der Quelltexte. Ein Anspruch darauf kann jedoch unter den Vertragsparteien im Voraus festgelegt werden. Haftungsbeschränkungen: Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Viren oder ähnliches auf den von uns gelieferten Datenträgern festgestellt werden, haftet Tyrra Grafik-Design nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Versicherungen
Sollten die übergebenen Manuskripte, Originale, Dateien oder andere Materialien gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden, so hat der Auftraggeber dies selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur die eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
Firmenlogo
Als Hinweis auf den Ersteller, behält sich Tyrra Grafik-Design das Recht vor, sein Firmenzeichen im Rahmen einer entsprechenden Übung und der vorhandenen Raumkapazitäten auf den Internetseiten zu platzieren.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber darf weder durch Form oder Inhalt seiner Internetseiten noch durch den mit ihnen verfolgten Zweck gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Insbesondere ist er allein für die Beachtung der urheberrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Tyrra Grafik-Design übernimmt insoweit keine Prüfungspflicht.
Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet auf Ersatz für alle direkten und indirekten Schäden, die durch einen Verstoß seiner Internetseiten gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verursacht wird. Die Haftung umfasst auch Vermögensschäden.
Gewährleistung
Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Der Kunde hat Tyrra Grafik-Design bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Tyrra Grafik-Design durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.
Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der Firmensitz. Hier liegt auch der Gerichtsstand für alle entsprechenden Ansprüche.
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ändert Tyrra Grafik-Design die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat sie dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Mit Ablauf eines Monats erlangen die neu gefassten Geschäftsbedingungen für alle Verträge Gültigkeit, soweit der Kunde ihrer Geltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Regensburg, den 11. Oktober 2005
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